Vertretungsberechtigte und –befugnisse der Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck
- 1. Änderung der Bekanntmachung vom 01.03.2005 -
Gemäß § 4 Abs. 3 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO) i.d.F.v. 15.08.2007 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 16 S. 404) i.V.m. § 7 Abs. 4 der Betriebssatzung der Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck (GHL) vom 10.05.2002 (veröffentlicht in der Lübecker Stadtzeitung am 28.05.2002) werden nachstehend die Namen der Vertretungsberechtigten der GHL und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse bekanntgegeben :
1. Karin Voß, kommissarische Betriebsleiterin, Leiterin der Personalwirtschaft
Die GHL wird durch die Werkleitung vertreten. Frau Karin Voß ist zur kommissarischen Werkleiterin bestellt. Sie zeichnet in Angelegenheiten, die ihrer Entscheidung unterliegen, bei Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 70.000 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 6.000 Euro nicht überschreiten, sowie den Abschluss von Arbeitsverträgen bis zur Entgeltgruppe 9 TVöD. Bei Überschreiten der Wertgrenzen unterzeichnet sie mit dem Bürgermeister, Arbeitsverträge mit einer weiteren zeichnungsberechtigten Person gemeinsam. Im Zahlungsverkehr ist sie alleine zur Anordnung berechtigt, desweiteren zur Führung des großen Dienstsiegels.
2. Lasse Jahn, Leiter der Betriebswirtschaft/des Rechnungswesens
Der Leiter des Rechnungswesens ist zum zweiten Stellvertreter der Werkleitung bestellt. Er ist zeichnungsbefugt für den ihm übertragenen Aufgabenbereich, für Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 10.000 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten, sowie für den Abschluss von Arbeitsverträgen bis zur Entgeltgruppe 9 TVöD. Den Abschluss von Arbeitsverträgen unterzeichnet der Genannte mit einer weiteren zeichnungsberechtigten Person gemeinsam. Im Zahlungsverkehr ist er mit erster Unterschrift gemeinsam mit einer weiteren zur Anordnung berechtigten Person anordnungsberechtigt und im Vertretungsfall zur Führung des großen Dienstsiegels befugt.
3. Rainer Hielscher, Leiter des Objektservice
Der Leiter des Objektservice ist zeichnungsbefugt für den ihm übertragenen Aufgabenbereich sowie für Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 10.000 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten. Im Zahlungsverkehr ist Herr Hielscher mit erster Unterschrift gemeinsam mit einer weiteren zur Anordnung berechtigten Person anordnungsberechtigt.
4. Renate Führer, Organisation
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den ihr übertragenen Aufgabenbereich, für Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 10.000 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten, sowie für den Abschluss von Arbeitsverträgen bis zur Entgeltgruppe 9 TVöD. Den Abschluss von Arbeitsverträgen unterzeichnet die Genannte mit einer weiteren vertretungsberechtigten Person gemeinsam. Im Zahlungsverkehr ist sie mit erster Unterschrift gemeinsam mit einer weiteren zur Anordnung berechtigten Person anordnungsberechtigt.
5. Jens Pagell, Personalangelegenheiten, Cornelia Harazin, Objektservice, Emilia Ring, Buchhaltung
Die Genannten sind zeichnungsbefugt für den ihnen übertragenen Aufgabenbereich sowie für Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall 2.500 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 500 Euro nicht überschreiten. Frau Cornelia Harazin für die Bestellung von Reinigungsmaterial und –geräten und Frau Emilia Ring für die Bestellung von Büromaterial.
6. Christina Niésta, Personalangelegenheiten
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den ihr übertragenen Aufgabenbereich sowie für kleinere Bestellungen, die im Einzelfall 500 Euro und im wiederkehrenden Fall die Wertgrenze von 100 Euro nicht überschreiten.
7. Martina Liebe, Miriam Thoms, Petra Zielke, Heidi Alwert
Reinigungsfachbetreuung,
Rita Meyer, Personaldisposition
Die Genannten sind zeichnungsbefugt für den ihnen übertragenen Aufgabenbereich.
8. Hella Detering, ehemals Leiterin der Betriebswirtschaft/des Rechnungswesens, Monika
Palizynski, ehemals Personaldisposition
Die Genannten sind aus dem Dienst der GHL ausgeschieden. Die ihnen übertragenen Befugnisse sind erloschen.
Die unter 2 – 7 Genannten zeichnen grundsätzlich mit dem Zusatz „im Auftrag“.
Lübeck, den 20 .November 2007
gez.
Franz-Peter Boden
- Bausenator -