Vertretungsberechtigte und Beauftragte des Kurbetriebes Travemünde
und Umfang der Vertretungsberechtigung
Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom
03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
1. | Cerstin Helms, Maren Nekel, Annette Schreiber Die Genannten sind gemeinsam mit einem weiteren Zeichnungsberechtigten zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr. Sie zeichnen grundsätzlich mit dem Zusatz „Im Auftrag“. |
2. | Cerstin Engler Die erteilte Zeichnungsbefugnis ist erloschen. |
Lübeck-Travemünde, den 04. Januar 2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister