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Aufruf von Grabstätten auf den kommunalen Lübecker Friedhöfen

Aufruf von Grabstätten auf den kommunalen Lübecker Friedhöfen

 

Gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07. Februar 2006 werden folgende Grabstätten zur Einziehung aufgerufen:

 

  1. Einzelgrabstätten, in denen zuletzt vor dem 01. Januar 1988 bestattet oder beigesetzt wurde;
  2. Einzelgrabstätten, an denen Nutzungsrechte im Wege des Vorauserwerbs vor dem 01. Januar 1988 erworben wurden und in denen noch keine Bestattung oder Beisetzung erfolgt ist;
  3. mehrstellige Grabstätten, in denen die letzte vorgesehene Bestattung oder Beisetzung noch nicht erfolgt ist und an denen die Nutzungsrechte vor dem 01. Januar 1968 erworben wurden;
  4. mehrstellige Grabstätten, an denen Nutzungsrechte im Wege des Vorauserwerbs vor dem 01. Januar 1968 erworben wurden und in denen noch keine Bestattung oder Beisetzung erfolgt ist;
  5. mehrstellige Grabstätten, an denen die Nutzungsrechte nach dem 31. Dezember 1978 erworben wurden und in denen die letzte Bestattung oder Beisetzung vor dem 01. Januar 1988 erfolgt ist;
  6. mehrstellige Grabstätten, an denen Nutzungsrechte im Wege des Vorauserwerbs in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 1978 und dem 01. Januar 1988 erworben wurden und in denen noch keine Bestattung oder Beisetzung erfolgt ist;
  7. Grabstätten für Verstorbene unter 6 Jahren, in denen vor dem 01. Januar 1993 bestattet oder beigesetzt wurde;
  8. Grabstätten, an denen die Nutzungsrechte aufgrund einer Verlängerung vor dem 01. Januar 2008 ablaufen.

 

Anträge auf Verlängerung sind spätestens am Tage des Ablaufs der Nutzungsrechte schriftlich zu richten an den Bereich Stadtgrün und Friedhöfe, Abteilung Friedhöfe, Friedhofsallee 83, 23554 Lübeck.

 

Die Verlängerung von Nutzungsrechten an Reihengrabstätten ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Eine schriftliche Mitteilung über den Ablauf der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich nicht.

 

Lübeck, am 23. Januar 2008                                  Hansestadt Lübeck

                                                                                      Der Bürgermeister

                                                                                      Bereich Stadtgrün und Friedhöfe

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.01.2008