AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Lübeck für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud nach § 6 (5)
BauGB
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 14.02.2008 Az.: IV 644.512.111.3 (56.Ä), die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 29.11.2007 beschlossene 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud nach § 6 (1) BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan
Siehe in der Anlage unten!
Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud wird mit Beginn des 27.02.2008 wirksam. Alle Interessierten können die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung dazu im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Frist und Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften des BauGB (§215 (2) BauGB)
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Lübeck, 25.02.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung