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56. Änderung des F-Planes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich- Brandenbaumer Landstraße-

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:   Bekanntmachung der Genehmigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
           Lübeck für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud nach § 6 (5)
           BauGB

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 14.02.2008 Az.: IV 644.512.111.3 (56.Ä), die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 29.11.2007 beschlossene 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud nach § 6 (1) BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

 

Übersichtsplan

Siehe in der Anlage unten! 

 

Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud wird mit Beginn des 27.02.2008 wirksam. Alle Interessierten können die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung dazu im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
 

Frist und Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften des BauGB (§215 (2) BauGB)

 

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

Lübeck, 25.02.2008                        Hansestadt Lübeck   
                                                            Der Bürgermeister
                                                            Fachbereich Planen und Bauen
                                                            Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.02.2008
Anlagen