hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und 13 a (3)
BauGB für den Bebauungsplan 01.08.01 – Schrangen (1. Änderung) –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 03.03.2008 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.08.01 – Schrangen (1. Änderung) – aufgestellt wird.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bereits zuvor im Rahmen der Perspektivenwerkstatt, die Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse sowie durch Veröffentlichungen in der Presse erfolgt.
Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der geplanten Bebauung zu schaffen.
Lübeck, 10.03.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung