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Entsorgungsbetriebe Lübeck - Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2006

Nichtamtliche Bekanntmachung

 

Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2006 der Entsorgungsbetriebe Lübeck

 

Gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein in der Fassung vom 01.04.1996 geben wir bekannt:



1.    Im Auftrag des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Kiel, hat die Ebner, Stolz, Mönning GmbH,
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, die Prüfung des
       Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2006 durchgeführt und folgenden
       uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

       „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -
       unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Lübeck, Lübeck, für
       das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die
       Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften,
       der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung
       Schleswig-Holstein liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist
       es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
       unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Eigenbetriebs abzugeben.



       Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und landesrechtlichen Vorschriften unter
       Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
       ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
       durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
       Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
       Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
       hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
       Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des                            Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung                werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
       für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
       Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
       und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
       Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
       hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

       Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

       Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
       Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
       ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
       Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
       Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt
       die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

       Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass. Es ist jedoch
       notwendig, die bereits eingeführten und weiterhin geplanten Maßnahmen zur wirtschaftlichen
       Optimierung umzusetzen. Wir verweisen ergänzend auf die Aussagen der Werkleitung im Lagebericht.“

Ebner, Stolz, Mönning GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

von Salzen                                            ppa. Schmidt

gez. Wirtschaftsprüfer                        gez. Wirtschaftsprüfer

                                   

Hamburg, den 19. September 2007

 

 

2.    Mit Schreiben vom 14.02.2008 hat der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein keine ergänzenden
        Feststellungen getroffen.

 

3.     In ihrer Sitzung am 29.11.2007 hat die Bürgerschaft beschlossen:

a)     Der Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Wirtschaftsjahr 2006
         wird mit

         einer Bilanzsumme von 437.015.803,96 EUR
         mit einer Summe der Erträge von 81.576.599,39   EUR
         mit einer Summe der Aufwendungen von 81.063.020,31   EUR
         und einem Jahresergebnis von 513.579,08        EUR

festgestellt.

b)      Das ausgewiesene Jahresergebnis in Höhe von     513.579,08 EUR

          wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

4.      Der Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsicht bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck,
         Malmöstraße 22, Raum 230, in der Zeit vom 10. März bis 14. März 2008, Mo. –Do. von 8.30 - 12 Uhr und
         14 - 15 Uhr, Freitag von 8.30 - 12 Uhr aus.

 

Lübeck, 29. Februar 2007

 

Entsorgungsbetriebe Lübeck

gez. Dr. Verwey

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.03.2008