Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 25.01.02 – Glashüttenweg – nach
§ 10 (3) BauGB
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 20.12.2007 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 25.01.02 – Glashüttenweg – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!
Der v. g. Bebauungsplan tritt mit Beginn des 16.03.2008 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem 17.03.2008 auf Dauer im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Lübeck, 03.03.2008
Der Bürgermeister
Verletzung landesrechtlicher Formvorschriften
Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Lübeck, 14.03.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung