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Badestellen nach der Badegewässerverordnung

Amtliche Bekanntmachung der Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung

 

Im Hinblick auf die kommende Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) ist die Hansestadt Lübeck verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und bekannt zu geben.

Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:

Ostsee:          Den Kurstrand in Travemünde und den Badestrand Priwall

Wakenitz:       Das Altstadtbad Krähenteich, die Flussbadeanstalt Falkenwiese, die Flussbadeanstalt Marli und
                        Eichholz Kleiner See

 

Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umweltschutz in der Dr. Julius-Leber-Str. 50-52 aus.

Die Öffentlichkeit besitzt die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.

 

Die o.g. Landesverordnung setzt die EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7 in nationales Recht um und ersetzt die Badegewässerverordnung vom 20. April 2005.

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.04.2008