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Einziehung von Verkehrsflächen - Teilfläche An der Mauer vor HsNr. 21 bis 23

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 04.03.2008 beschlossen, folgende Verkehrsflächen gemäß nachstehendem Plan einzuziehen:

            • Gemarkung Innere Stadt, Flur 24, Flurstücke 30/10, 30/16 tlw., 30/13, 30/14 –

 

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 1, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 02.04.2008 bis 30.04.2008 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

für alle zur Einsicht aus.

Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.


Lübeck, den 17.03.2008
gez. Saxe                                                                                                                                                

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.04.2008