I. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 20.12.2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 03.04.2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
1. im Verwaltungshaushalt |
EUR |
EUR | gegenüber bisher EUR | festgesetzt auf nunmehr EUR |
die Einnahmen | 14.590.700 |
| 573.074.300 | 587.665.000 |
die Ausgaben | 4.054.200 |
| 733.251.900 | 737.306.100 |
2. im Vermögenshaushalt |
|
|
|
|
die Einnahmen |
| 3.401.000 | 147.644.600 | |
die Ausgaben |
| 3.401.000 | 147.644.600 | 144.243.600 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 47.222.900 38.446.200
der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von bisher 23.362.800 32.237.800
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher unverändert
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesene Stellen von bisher
2.863,45 auf 2.864,73
(redaktionelle Änderung)
§ 3, § 4, § 5, § 6, § 7
Unverändert
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.04.2008 mit der Einschränkung
- eines Teilbetrages des Gesamtbetrages der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 16.000.000 EUR
- eines Teilbetrages des Gesamtbetrages der
Verpflichtungsermächtigungen von 26.000.000 EUR
erteilt.
Lübeck, den 07.04.2008
Der Bürgermeister
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Finanzwirtschaft, Fleischhauerstraße 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck, den 07.04.2008
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister