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Planfeststellung für den Neubau der BAB A 20 - Nord West -

 

B e k a n n t m a c h u n g

Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 – Nord-West-Umfahrung Hamburg;
Teilstrecke von der Bundesstraße 206 westlich Wittenborn (mit vorläufiger Einmündung in die B 206 Richtung Bad Bramstedt) bis zur Bundesstraße 206 westlich Weede (im Anschluss an das Ende der Teilstrecke Geschendorf – Weede) von Bau-km 1+015 bis Bau-km 10+950)

 

1)    Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 11. Oktober 2006 angekündigte Erörterungstermin
        findet statt am

                                                Mittwoch, den 07. Mai 2008,
                                                Donnerstag, den 08. Mai 2008,
                                                Dienstag, den 13. Mai 2008
                                                Mittwoch den 14. Mai 2008
                                                Beginn jew. 09.00 Uhr


                                                im Rathaus der
                                                Stadt Bad Segeberg-
                                                -Bürgersaal-
                                                Lübecker Straße 9
                                                23795 Bad Segeberg


Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin am Donnerstag, den 15. Mai 2008, Mittwoch, den 21. Mai 2008 und Donnerstag, den 22. Mai 2008 am o. g. Erörterungsort fortgesetzt. Die Entscheidung ob und inwieweit Fortsetzungstermine erforderlich werden, erfolgt am Ende des Termins am 14. Mai 2008.
     

2)    Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert.
        Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
        Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch                     schriftliche Vollmacht nachzuweisen, und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.


3)    Da von mehr als 300 Personen Einwendungen erhoben worden sind, werden diese Beteiligten vom
        Erörterungstermin nicht gesondert benachrichtigt. Die gesonderte Benachrichtigung der Einwender wird
        durch die amtliche Bekanntmachung ersetzt (§ 140 Abs. 6 Satz 4 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das
        Land Schleswig-Holstein).

        Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die
        Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.

        Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 17a Nr. 7
        Bundesfernstraßengesetz).

4)    Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht
        erstattet werden.


5)     Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.



Kiel, 14. März 2008


Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
Betriebssitz Kiel
- Anhörungsbehörde -
            -Böge-

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.04.2008