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Veränderungen auf den städtischen Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen

Veränderungen auf den städtischen Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen
 

Aufgrund immer größer werdender Freiflächen auf den städtischen Friedhöfen hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossen, mittelfristig Teile der Friedhöfe zu schließen.

 

 

Friedhof Vorwerk


Schließung
Keine der von der Schließung betroffenen Grabstätten wird vorzeitig aufgelöst! Es besteht kein Grund zur Besorgnis. Alle betroffenen Wahlgrabstätten können noch bis zum 31.12.2030 bestehen bleiben.


Beisetzung/Bestattung

Von Einschränkungen betroffen sind nur die Wahlgräber, in denen nach dem 31.12.2010 eine zweite oder weitere Beisetzung bzw. Bestattung stattfinden soll. Dies ist nicht mehr möglich. Als Ausgleich bietet der Bereich Stadtgrün und Friedhöfe vergleichbare Grabstätten in nicht außer Dienst gestellten Friedhofsteilen an.


Umbettungen

Da die oben genannten Friedhofsteile erst ihre Friedhofsfunktion verlieren können, wenn die Ruhefristen aller dort bestatteten Verstorbenen abgelaufen sind, sind Umbettungen während dieser Zeit nicht zulässig, um die Totenruhe nicht zu stören. Nach Ablauf der 20jährigen Ruhefrist eines jeden Verstorbenen ist eine Umbettung grundsätzlich möglich.


Verlängerungen

Nutzungsrechte an Wahlgräbern im betroffenen Bereich können ohne Einschränkungen noch bis zum 31.12.2010 verlängert werden. Beigesetzt bzw. bestattet werden kann dann auch bis zum 31.12.2010. Betroffene Angehörige von Wahlgrabstätten, die ihre Grabstätte im außer Dienst gestellten Bereich auch nach Ablauf der 20jährigen Ruhefrist des/der Verstorbenen behalten möchten, können das Nutzungsrecht an der Grabstätte nur zum Zwecke der Pflege bis maximal zum 31.12.2030 verlängern lassen. Weitere Beisetzungen bzw. Bestattungen sind dann jedoch ausgeschlossen.

Friedhof Waldhusen 


Auflösung
Alle nördlich der Bahnlinie vorhandenen Grabstätten bleiben bestehen.


Beisetzung/Bestattung
In bestehenden Wahlgräbern nördlich der Bahnlinie können weiterhin Beisetzungen und Bestattungen durchgeführt werden.


Verlängerungen

Ebenso können die Nutzungsrechte an diesen Wahlgrabstätten weiterhin verlängert werden.

 

 

Lübeck, den 26.04.2008                                                                                                    Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Bereich Stadtgrün und Friedhöfe

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.04.2008