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Entwurf - Bebauungsplan 04.36.13 - Fackenburger Allee_Schönböckener Straße_Herrendamm

 

 

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:        Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan 04.36.13 –
                Fackenburger Allee / Schönböckener Straße / Herrendamm – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.04.2008 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 04.36.13 – Fackenburger Allee / Schönböckener Straße / Herrendamm – beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Durch den o. g. Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken geschaffen werden.


Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz, Gemarkung Krempelsdorf, Flur 3 und umfasst die Flurstücke 37/9, 37/10, 37/23 und 37/122.

 

 

Übersichtsplan

*siehe Anlage unten! 

 

 

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.36.13 – Fackenburger Allee / Schönböckener Straße / Herrendamm – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom 30.04.2008 bis einschließlich 30.05.2008 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Lübeck, 21.04.2008                                                                            Hansestadt Lübeck
                                                                                                                Der Bürgermeister
                                                                                                                Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.04.2008
Anlagen