AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für die 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Verlängerung Paul-Brümmer-Straße /Strandbahnhof“ im Stadtteil Travemünde nach § 3 (2) BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 21.04.2008 die öffentliche Auslegung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Verlängerung Paul-Brümmer-Straße / Strandbahnhof“ im Stadtteil Travemünde beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Es liegen an umweltbezogenen Informationen die historisch-deskriptive Altlastenerfassung, die umwelttechnische Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung, eine schalltechnische Untersuchung und der grünordnerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan 32.02.00 Verlängerung Paul-Brümmer-Straße / Strandbahnhof vor.
Durch die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlängerung der Paul-Brümmer-Straße und der damit im Zusammenhang stehenden Flächen und Straßen geschaffen werden, mit dem Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit des Fremdenverkehrsortes und Seeheilbades Travemünde zu stärken.
Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes liegt im Stadtteil Travemünde (siehe Übersichtsplan).
* siehe Anlage unten !
Der Entwurf des o.a. Bauleitplanes, bestehend aus der Planzeichnung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörigen Begründung, den o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung, liegen in der Zeit vom 05.05.2008 bis einschließlich 06.06.2008 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Lübeck, 25.04.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung