Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2008, findet die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Einteilung der Hansestadt Lübeck in 27 Wahlkreise und 122 Wahlbezirke und die Lage der
Wahlräume wird durch Plakataushang an Plakatsäulen und Anschlagtafeln im Stadtgebiet veröffentlicht.
Die Wahlberechtigten können ihren zuständigen Wahlbezirk und Wahlraum auch aus den ihnen
zugesandten Wahlbenachrichtigungskarten entnehmen.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis
oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Jede Wählerin und
jeder Wähler hat eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem
Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher
Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt
verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede
Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den
der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Wahlbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch im Wahlbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, abgegeben werden.
Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 5 Abs. 4 des Gemeinde und Kreiswahlgesetzes).
Lübeck, den 09. Mai 2008