AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe für die 81. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Parkplätze Flughafen
( nördlich der Blankenseer Straße)“ im Stadtteil St. Jürgen und den Bebauungsplan 09.55.00 –
Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen – gemäß § 3 (2) BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 21.04.2008 die öffentliche Auslegung der 81. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Parkplätze Flughafen (nördlich der Blankenseer Straße)“ im Stadtteil St. Jürgen und den Bebauungsplan 09.55.00 – Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen – beschlossen.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Es liegen an umweltbezogenen Informationen eine Vorstudie zur FFH-Verträglichkeit, eine Naturschutzfachliche Bewertung des geplanten Vorhabens im Hinblick auf den Naturschutz, eine Schalltechnische Untersuchung, eine Landverkehrsprognose: Ausbau Flughafen HL (Anlage zum B-Plan) und der Erläuterungsbericht zur verkehrlichen Erschließung (Anlage zum B-Plan) vor.
Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der notwendigen Stellplätze, die im Rahmen der Planfeststellung für den Flughafen Blankensee erforderlich sind, geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil St. Jürgen, im Stadtbezirk Blankensee, Gemarkung Wulfsdorf. Das Plangebiet wird von Süden nach Norden durch die planfestgestellte und inzwischen fertig gestellte Zubringertrasse von der Blankenseer Straße zur B 207 n durchquert. Im Süden grenzt die Blankenseer Straße (Kreisstraße K 8) und das Gelände des Flughafens Blankensee an. Unmittelbar westlich verläuft die B 207 n und dazu parallel die Bahnstrecke Lübeck – Büchen.
siehe Anlage unten
Die Entwürfe der o.a. Bauleitpläne, bestehend aus der Planzeichnung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Parkplätze Flughafen (nördlich der Blankenseer Straße)“ im Stadtteil St. Jürgen – sowie der Begründung dazu bzw. aus der Planzeichnung - Teil A - , dem Text - Teil B - zum Bebauungsplan 09.55.00 – Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen – und der dazugehörigen Begründung und die o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Bauleitplänen liegen in der Zeit vom 04.06.2008 bis einschließlich 04.07.2008 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübeck, 26.05.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung