hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 13 a (3) BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke des
Bebauungsplanes 04.10.01 – Ziegelstraße / Weidekamp –
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a (1) Nr. 2 BauGB wurde im Hinblick auf die Umweltauswirkungen eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Es sind keine wesentlichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da die Grundstücke im Geltungsbereich bereits versiegelt bzw. bebaut sind und im Bebauungsplan nur die Art der Nutzung mit Regelungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen festgesetzt werden sollen.
Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 a (3) BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.06.2008 bis einschließlich 20.06.2008 durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, während der Servicezeiten die Gelegenheit zur Unterrichtung ( Ziel, Zweck, und Auswirkung der Planung) und zur Äußerung gegeben.
Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen zu schaffen.
Lübeck, 02.06.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung