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Gesamtlandschaftsplan Hansestadt Lübeck

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Gesamtlandschaftsplanes der Hansestadt Lübeck gem. § 9 Abs. 6 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 4.3.2008 den Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (GLP) beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Der Gesamtlandschaftsplan gilt für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck.

Alle Interessierten können den Landschaftsplan, bestehend aus einem Text- und einem Kartenteil, im Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck, Moislinger Allee 3, 23558 Lübeck während der Servicezeiten einsehen.

 

Lübeck, den 6.6.2008
Der Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.06.2008