AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 29.04.01 -
Kücknitzer Hauptstraße/Im Keil -
Für die in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden:
Bebauungsplan 29.04.01 - Kücknitzer Hauptstraße/Im Keil -
*Siehe in der Anlage unten!
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines modernen Lebensmittelmarktes geschaffen werden, der eine vorhandene nicht mehr zeitgemäß nutzbare Verkaufshalle ersetzen soll. Ziele der Planung sind insbesondere die Stärkung des Versorgungszentrums um den Kücknitzer Kirchplatz, eine geschlossene Randbebauung an der Kückniitzer Hauptstraße sowie die Herstellung einer begrünten Stellplatzanlage. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 23.06.2008 bis einschließlich 04.07.2008 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Lübeck, 16.06.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung