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Feststellung eines Listennachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied der Bürgerschaft

 

Feststellung eines Listennachfolgers für ein
ausgeschiedenes Mitglied der Bürgerschaft

 

Frau Angela Pape (DIE LINKE) hat die Annahme der Wahl in die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt und auf ihren Sitz verzichtet.

 

Gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2008 (GVOBl. Sch.-H. S. 133), habe ich den auf dem Listenwahlvorschlag der Partei DIE LINKE unter lfd. Nr. 8 aufgeführten Bewerber,

Herrn Wilfried Link
Agraringenieur,
Sibeliusstraße 8, 23556 Lübeck,

als Nachfolger festgestellt.

Herr Link hat das Mandat mit schriftlicher Erklärung vom 16. Juni 2008 angenommen.

Gegen diese Feststellung kann jede und jeder Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck, zu erheben.

 

Die Einspruchsfrist beginnt am 25.06.2008.



Lübeck, den 17.06.2008.

 

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.06.2008