Übersichtsplan
*Siehe in der Anlage unten!
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder
zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12,
Zimmer 310 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und
Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während
der Geschäftszeiten:
eingesehen werden.
Lübeck, den 13.06.2008
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister