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Einziehungsverfügung - Gemarkung Innere Stadt

Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

  1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 1, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes
    Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H.
    S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan
    eingezogen:
  • Gemarkung Innere Stadt, Flur 24, Flurstücke 30/10, 30/16 tlw., 30/13, 30/14

Übersichtsplan

*Siehe in der Anlage unten!


        2.  Rechtsbehelfsbelehrung


             Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder
             zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12,
             Zimmer 310 ff – Widerspruch eingelegt werden.

       3.   Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und    
             Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während
             der Geschäftszeiten:


  •  montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
  •  freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


eingesehen werden.

Lübeck, den 13.06.2008

gez. Saxe                                                                                                         Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister


Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.06.2008
Anlagen