Gemeinsame
der Hansestadt Lübeck, der Ämter Berkenthin, Nordstormarn,
Lauenburgische Seen, Sandesneben-Nusse und Schönberger Land
sowie
des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
über die Termine zur Erörterung von Einwendungen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens nach §§ 8 ff Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den
AUSBAU DES FLUGHAFENS LÜBECK-BLANKENSEE
(Veränderungen der Start-/Landebahn, Vorfelderweiterung, Umgestaltung des südlichen
Flughafenbereichs und andere Bauvorhaben auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck
sowie naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen in den Bezirken der Hansestadt Lübeck, der Ämter Berkenthin, Lauenburgische Seen, Nordstormarn und Sandesneben- Nusse)
1. Der in der Bekanntmachung über die Planauslegung zum oben genannten Vorhaben vom 18.02.2008
unter Abschnitt III Nr. 2 angekündigte Erörterungstermin findet statt am
Sofern es erforderlich erscheinen sollte, wird der Erörterungstermin fortgesetzt am Donnerstag, dem 24. Juli 2008. Ob und inwieweit eine Fortsetzung des Termins erforderlich ist, entscheidet der Verhandlungsleiter am Ende der Erörterungen am 23. Juli 2008.
Sollte dieser Fortsetzungstermin nicht ausreichen, entscheidet der Verhandlungsleiter am Ende des fortgesetzten Termins (24. Juli 2008), ob und inwieweit an darauf folgenden Arbeitstagen die Erörterung fortgesetzt wird. Erörterungsräumlichkeiten und Beginn weiterer Fortsetzungstermine werden dabei vom Verhandlungsleiter am Ende des jeweils vorangegangenen Erörterungstages mitgeteilt.
Wenn durch den Verhandlungsleiter keine andere Uhrzeit bekannt gegeben wird, beginnen die Fortsetzungstermine ebenfalls um 9.30 Uhr. Erörterungsort ist dann jeweils auch der Multifunktions-Raum in den „Media Docks“, sofern kein anderer Raum vom Verhandlungsleiter genannt werden sollte.
Zu den Erörterungsterminen in den „Media Docks“ wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen, da dort nur in begrenztem Umfang Pkw-Stellplätze zur Verfügung stehen und ansonsten ggf. gebührenpflichtige öffentliche Parkplätze, z.B. auf der Wallhalbinsel, zu benutzen wären.
2. Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig - bis einschließlich 15. Mai 2008-erhobenen Einwendungen
erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen gesetzlich ausgeschlossen sind
(§ 10 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz).
3. Die Teilnahme am Termin ist jedem freigestellt, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden.
Bei Nichtteilnahme gelten die Einwendungen als aufrecht-erhalten.
4. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat die Bevollmächtigung durch
schriftliche Vollmacht spätestens im Erörterungstermin nachzuweisen und sie zu den Akten der
Anhörungsbehörde zu geben. In Einwendungen bereits erteilte Vertretungsvollmachten behalten ihre
Gültigkeit.
5. Da mehr als 300 Benachrichtigungen über den Erörterungstermin vorzunehmen gewesen wären, werden
die Beteiligten nicht gesondert über den Erörterungstermin benachrichtigt. Die gesonderte
Benachrichtigung der Einwenderinnen und Einwender wird gemäß § 140 Abs. 6 Satz 4 LVwG durch
amtliche Bekanntmachung ersetzt.
6. Die Kosten, die durch Teilnahme am Erörterungstermin oder die Bestellung einer Vertretung entstehen,
können nicht erstattet werden.
7. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
8. Die Nummern 1 bis 7 gelten für Einwendungen zu den Umweltauswirkungen des o.a. Bauvorhabens
entsprechend (vergl. § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
Kiel, den 13. Juni 2008
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft
und
Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
- Anhörungsbehörde -
Denker
Örtlich bekannt gemacht gemäß § 140 Abs. 6 Allgemeines Landesverwaltungsgesetz für Schleswig-Holstein (LVwG) durch:
Hansestadt Lübeck Amt Berkenthin Amt Lauenburgische Seen
- Der Bürger meister - - Der Amtsvorsteher - - Der Amtsvorsteher -
Amt Nordstormarn Amt Sandesneben-Nusse Amt Schönberger Land
- Der Antsdirektor - - Der Amtsvorsteher - - Der Amtsvorsteher -