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2. Änderung des FNPlanes Falkenstraße Nord/ Wakenitz St. Jürgen und BPlan 02.16.00

 

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

 

hier:Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Falkenstraße Nord / Wakenitz“ im Stadtteil St. Jürgen und den Bebauungsplan 02.16.00 – Falkenstraße Nord / Wakenitz – gemäß § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 14.7.2008 die öffentliche Auslegung der 2. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Falkenstraße Nord / Wakenitz“ im Stadtteil St. Lorenz Nord und des Bebauungsplanes 02.16.00 – Falkenstraße Nord / Wakenitz – beschlossen.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Es liegen an umweltbezogenen Informationen der Landschaftsplan, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine Faunistische Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Betrachtung, eine historisch-deskriptive Erfassung, orientierende Boden- und Grundwasseruntersuchungen und ein Asbest- und Schadstoffkataster vor.

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte Nachnutzung (kommerzielle Freizeit- und Erholungseinrichtung/Gastronomie mit Wasserbezug) geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung St. Jürgen, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 3/31, 3/42, 3/93, 3/38 und 3/50.

 

 

Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!

 

 

Dier Entwürfe der o.a. Bauleitpläne, bestehend aus der Planzeichnung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Falkenstraße Nord / Wakenitz“ im Stadtteil St. Jürgen –  sowie der Begründung dazu bzw. aus der Planzeichnung - Teil A - , dem Text - Teil B - zum Bebauungsplan 02.16.00 – Falkenstraße Nord / Wakenitz – und der dazugehörigen Begründung und die o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Bauleitplänen liegen in der Zeit vom 30.07.2008 bis einschließlich 01.09.2008 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Lübeck,  21.07.2008                                                                                            Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                 Der Bürgermeister
                                                                                                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                 Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.07.2008
Anlagen