Die vom Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lübeck am 10.07.2008 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 liegt in der Zeit von
Im Bereich Jugendarbeit, Braunstraße 21, 2. OG , Geschäftszimmer, zu jedermanns Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift (während der obengenanten Bürozeiten) beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck Bereich Jugendarbeit, Braunstraße 21, 23539 Lübeck eingelegt werden.
Die Einsprüche sind nach § 37 Gerichtsverfassungsgesetz zu begründen.
Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Jugendarbeit