Montag, 23.12.2024 4° C

Stadtverordnung zur Änderg. d. Stadtverordnung über Beförderungsentgelte - Gelegenheitsverkehr mit Taxen in Lübeck

Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck vom 22.09.2006 

 

Aufgrund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 07.09.2007 (BGBl. I S. 2246) und § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 20.08.2001 (GVOBl. Schl.-H. 1991 S. 400) wird die Stadtverordnung über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck vom 22.09.2006 wie folgt geändert:

 

Artikel 1 


 § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

  • Die Grundtaxe beträgt 2,40 Euro.
  • Die Fahrtaxe beträgt für jede gefahrene Teilstrecke von 76,92 m 0,10 Euro.

 

 

Artikel 2

 

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

  • Die Wartezeit wird wie folgt berechnet:
    - bis 3 Min. 0,10 Euro je angefangene 25,6 Sekunden
    - über 3 Min. 0,10 Euro je angefangene 16,6 Sekunden

Der bisherige Absatz 3 wird nunmehr Absatz 2.

 

Artikel 3

 

(1)    Diese Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

(2)    Die Fahrpreisanzeiger sind spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung auf
         den neuen Tarif umzustellen. Bis zur Umstellung des Fahrpreisanzeigers auf den neuen Tarif
         gilt für das jeweilige Taxi der bisherige Fahrpreis weiter.


Lübeck, den 24.07.2008

 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Bernd Saxe

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.08.2008