Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck vom 22.09.2006
Aufgrund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 07.09.2007 (BGBl. I S. 2246) und § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 20.08.2001 (GVOBl. Schl.-H. 1991 S. 400) wird die Stadtverordnung über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck vom 22.09.2006 wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 2
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der bisherige Absatz 3 wird nunmehr Absatz 2.
Artikel 3
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Fahrpreisanzeiger sind spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung auf
den neuen Tarif umzustellen. Bis zur Umstellung des Fahrpreisanzeigers auf den neuen Tarif
gilt für das jeweilige Taxi der bisherige Fahrpreis weiter.
Lübeck, den 24.07.2008
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bernd Saxe