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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck 2007

Nichtamtliche Bekanntmachung
Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2007 der Entsorgungsbetriebe Lübeck

 

Gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein in der Fassung vom 01.04.1996 geben wir bekannt:

 

1.    Im Auftrag des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Kiel, hat die Ebner, Stolz, Mönning GmbH,            Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, die Prüfung des                                    Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2007 durchgeführt und                                    folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

       „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie                        Anhang -  unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Lübeck,            Lübeck, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung                und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen                    Vorschriften, der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der                                Gemeindeordnung Schleswig-Holstein liegen in der Verantwortung der Werkleitung des                                        Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine                    Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht            des Eigenbetriebs abzugeben.

       Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und landesrechtlichen Vorschriften                        unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze                    ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und                            durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den                            Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den                    Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit                hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die                    Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des                            Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung                werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie                                Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der                Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten                                        Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der        Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass                    unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

       Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

       Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der                    Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze                            ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der                            Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem                Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt            die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

       Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass. Es ist                        jedoch notwendig, die bereits eingeführten und weiterhin geplanten Maßnahmen zur wirtschaftlichen                Optimierung umzusetzen. Wir verweisen ergänzend auf die Aussagen der Werkleitung im Lagebericht.“

 

 

 

Ebner, Stolz, Mönning GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

 

 

von Salzen                                         ppa. Schmidt

gez.                                                     gez.
Wirtschaftsprüfer                              Wirtschaftsprüfer

 

 

Hamburg, den 09. Juni 2008

 

 

2.    Mit Schreiben vom 26.06.2008 hat der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein keine ergänzenden                Feststellungen getroffen.

 

3.    In ihrer Sitzung am 17.07.2008 hat die Bürgerschaft beschlossen:

       a)  Der Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Wirtschaftsjahr 2007
             wird mit einer Bilanzsumme von                         442.769.856,15 EUR

             mit einer Summe der Erträge von                         90.894.501,17  EUR

             mit einer Summe der Aufwendungen von           90.127.809,80  EUR

            und einem Jahresergebnis von                               766.691,37  EUR festgestellt.

        b)  Das ausgewiesene Jahresergebnis in Höhe von  766.691,37  EUR wird auf neue Rechnung                               vorgetragen.

 

4.    Der Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsicht bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck,                    Malmöstraße 22, Raum 230, in der Zeit vom 18. August bis 22. August 2008,
       Montag bis Donnerstag, von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis15 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr aus.

 

Lübeck, 31. Juli 2008

 

Entsorgungsbetriebe Lübeck
gez. Dr. Verwey

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.08.2008