Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 17.07.2008 beschlossen, folgende öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen:
Übersichtsplan:
*Siehe in der Anlage unten!
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz , des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 12.08.2008 bis 09.09.2008 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
für alle BürgerInnen zur Einsicht aus.
Jedermann, dessen Belange durch diese Einziehung berührt werden, hat Gelegenheit, Einwendungen zu erheben, die bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 – oder im i-Punkt abzugeben sind.
Lübeck, den 06.08.08
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister