AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 90. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Travemünde/ Eselswiese“ im Stadtteil Travemünde
nach § 3 (2) BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 01.09.2008 die öffentliche Auslegung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Travemünde/ Eselswiese“ im Stadtteil Travemünde beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Es liegt an umweltbezogenen Informationen eine Baumkartierung für das Plangebiet mit Beurteilung ihrer Vitalität vor.
Durch die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung soll die Darstellung des Plangebietes von „Grünfläche“ in „Kurgebiet mit hohem Grünflächenanteil“ als Voraussetzung für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geändert werden. So sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine Hotelerweiterung durch den Bau eines hotelnahen Gästehauses und einer Tiefgarage für die notwendigen Stellplätze der gesamten Hotelanlage geschaffen werden.
Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes liegt im Stadtteil Travemünde, Gemarkung Travemünde, Flur 3 und umfasst das Flurstück 95/24 sowie Verkehrsflächen der Bertlingstraße im Norden, den Nordabschnitt der Außenallee im Osten und die geplante Straße zwischen Am Kurgarten und der Außenallee im Süden.
Der Entwurf des o.a. Bauleitplanes, bestehend aus der Planzeichnung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes und die dazugehörige Begründung liegen mit den o. g. umwelt-bezogenen Informationen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17.09.2008 bis einschließlich 17.10.2008 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellung-nahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe-rücksichtigt bleiben.
Lübeck, 08.09.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung