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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07.05.03 – Kantstraße / Maybachstraße

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen                                         Bebauungsplanes 07.05.03 – Kantstraße / Maybachstraße – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 01.09.2008 die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 07.05.03 – Kantstraße / Maybachstraße – beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Durch den o. g. Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Stärkung des bestehenden Einkaufszentrums Marli - Brandenbaum geschaffen werden geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Gertrud, Gemarkung St. Gertrud, Flur 12 und umfasst die Flurstücke 4/221 tlw., 4/341, 4/222 tlw., 4/340, 4/204 tlw. und 4/339.

 

Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 07.05.03 – Kantstraße / Maybachstraße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A - und dem Text – Teil B – und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 17.09.2008 bis einschließlich 17.10.2008 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Lübeck, 08.09.2008                                                                                             Hansestadt Lübeck

                                                                                                                                 Der Bürgermeister

                                                                                                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                                                 Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.09.2008
Anlagen