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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 06.09.01 - Roeckstraße / Rabenhorst -

                                                        Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:            Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 06.09.01 –                          Roeckstraße / Rabenhorst – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.09.2008 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.09.01 – Roeckstraße / Rabenhorst – beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des DRK-Therapiezentrums Marli GmbH, Krankenhaus Rotes Kreuz Lübeck, Geriatriezentrum geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Gertrud, Gemarkung St. Gertrud, Flur 9 und umfasst das Flurstück 183.

 

* Übersichtsplan: siehe unten !

 


Der Entwurf des Bebauungsplanes 06.09.01 – Roeckstraße / Rabenhorst –, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 01.10.2008 bis einschließlich 31.10.2008 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Lübeck, 22.09.2008                                                                                                 Hansestadt Lübeck

                                                                                                                                     Der Bürgermeister

                                                                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                                                     Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    23.09.2008
Anlagen