4. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 12.09.2008
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.09.2007 nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 17.07.2008 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 2 wird nach § 6 Abs.2 Nr. 4 und vor der Überschrift „Fachbereich 3“ folgende Nr. 5 erweitert:
„5 Kleingartenausschuss
Zusammensetzung:
15 stimmberechtigte Mitglieder
Aufgabengebiet:
Kleingartenwesen“
2. § 6 Abs. 2 Nr. 5 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.6 und wie folgt ergänzt:
Das Aufgabengebiet des Umweltausschusses wird um die Aufgaben „Umweltauswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung“ und „ Angelegenheiten der präventiven Umweltmedizin und –hygiene“ ergänzt.
3. § 6 Abs. 2 Nr. 6 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.7.
4. § 6 Abs. 2 Nr. 7 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.8.
5. § 6 Abs. 2 Nr. 8 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.9.
6. § 6 Abs. 2 Nr. 9 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.10.
7. § 6 Abs. 2 Nr. 10 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.11.
8. § 6 Abs. 3 Nr. 2 wird gestrichen.
9. § 6 Abs. 3 Nr. 3 wird zu § 6 Abs. 3 Nr. 2.
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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 22. August 2008 (Az.: IV 313 – 160.111.2 – 03) erteilt.
Lübeck, den 12.09.2008
Bernd Saxe
Bürgermeister