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4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 12.09.2008

4. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 12.09.2008

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 3. Änderungs­satzung vom 14.09.2007 nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 17.07.2008 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

 

 

1.      § 6 Abs. 2 wird nach § 6 Abs.2 Nr. 4 und vor der Überschrift „Fachbereich 3“ folgende Nr. 5 erweitert:

 

         „5            Kleingartenausschuss

 

         Zusammensetzung:

         15 stimmberechtigte Mitglieder

         Aufgabengebiet:

         Kleingartenwesen“

 

2.      § 6 Abs. 2 Nr. 5 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.6 und wie folgt ergänzt:

 

         Das Aufgabengebiet des Umweltausschusses wird um die Aufgaben „Umweltaus­wirkungen auf die                  Gesundheit der Bevölkerung“ und „ Angelegenheiten der präventiven Umweltmedizin und –hygiene“                  ergänzt.

 

3.      § 6 Abs. 2 Nr. 6 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.7.

 

4.      § 6 Abs. 2 Nr. 7 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.8.

 

5.      § 6 Abs. 2 Nr. 8 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.9.

 

6.      § 6 Abs. 2 Nr. 9 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.10.

 

7.      § 6 Abs. 2 Nr. 10 wird zu § 6 Abs. 2. Nr.11.

 

8.      § 6 Abs. 3 Nr. 2 wird gestrichen.

 

9.      § 6 Abs. 3 Nr. 3 wird zu § 6 Abs. 3 Nr. 2.

 

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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 22. August 2008 (Az.: IV 313 – 160.111.2 – 03) erteilt.

 

Lübeck, den 12.09.2008

 

Bernd Saxe
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    23.09.2008