Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder
und Umfang der Vertretungsbefugnis
Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderung gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
1. Hoppe, Björn / Werkleiter
Der Werkleiter vertritt die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungs-verhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht.
2. Graf, Eckhard
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 50.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 3.000 monatlich nicht überschreiten. Als Abwesenheitsvertretung für den Werkleiter der Lübecker Schwimmbäder vertritt der Genannte die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht.
3. Wagner, Aiko
Die ihm erteilten Vollmachten und Befugnisse erlöschen zum 22.02.2017
Lübeck, den 22.02.2017
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister