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Planfeststellung für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 20

B e k a n n t m a c h u n g

 

Planfeststellung für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB A20 (Lübeck-Rostock), Tunnel Moisling bis zur Landesgrenze SH/MV von Bau-km 10+130 bis Bau-km 23+331,5

 

 

1) Der in den Bekanntmachungen der Planauslegungen vom 29.03.2007 angekündigte Erörterungstermin findet statt am

Mittwoch, den 29. Oktober 2008, Beginn 09.00 Uhr
in dem Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau, Am Torfmoor 2, Sitzungsraum, 23627 Groß Grönau

                   
Sofern erforderlich  wird die Verhandlung am 30. Oktober 2008, Beginn 09.00 Uhr am o. g. Erörterungsort fortgeführt. Hierüber entscheidet der Verhandlungsleiter am Ende des ersten Erörterungstages am 29.10.2008.

 

2) Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

3) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 17a Nr.7 Bundesfernstraßengesetz).

4) Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

5) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

 

Kiel, den  30.09.2008                                                                                                                                   veröffentlicht:

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
-Anhörungsbehörde-


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Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.10.2008