B e k a n n t m a c h u n g
Planfeststellung für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB A20 (Lübeck-Rostock), Tunnel Moisling bis zur Landesgrenze SH/MV von Bau-km 10+130 bis Bau-km 23+331,5
1) Der in den Bekanntmachungen der Planauslegungen vom 29.03.2007 angekündigte Erörterungstermin findet statt am
Sofern erforderlich wird die Verhandlung am 30. Oktober 2008, Beginn 09.00 Uhr am o. g. Erörterungsort fortgeführt. Hierüber entscheidet der Verhandlungsleiter am Ende des ersten Erörterungstages am 29.10.2008.
2) Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 17a Nr.7 Bundesfernstraßengesetz).
4) Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
5) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Kiel, den 30.09.2008 veröffentlicht:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
-Anhörungsbehörde-
Dautwiz