Landschaftsplanung der Hansestadt Lübeck
Hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Fortschreibungslandschaftsplanes (FLP) „Erholung in Lübeck“ der Hansestadt Lübeck gem. § 9 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) und § 6 Abs. 3 der Landesverordnung über Inhalte und Verfahren der örtlichen Landschaftsplanung (Landschaftsplan-VO).
Der Geltungsbereich des FLP umfasst das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck.
Durch die Aufstellung des FLP „Erholung in Lübeck“ sollen die Belange des Naturschutzes, vornehmlich die der naturverträglichen Erholungsnutzung und des Naturerlebens der Bevölkerung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 13 LNatSchG im Stadtgebiet sichergestellt und entwickelt werden.
Der Entwurf des o. g. FLP – bestehend aus Text und Karten – liegt in der Zeit vom 17.11.2008 bis einschließlich 12.12.2008 während der Zeiten montags bis einschließlich mittwochs von 8.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0451 / 122-3965) auch außerhalb dieser Zeiten im
Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Zimmer 1.024 öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum FLP schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Lübeck, den 11.11.2008 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 3 – Umwelt,
Sicherheit und Ordnung
- Bereich Naturschutz -