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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 07.10.00 - "Kaufhof", Schlutuper Str./ Kantstr./ Soldatenweg

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 07.10.00 –
            „Kaufhof“, Schlutuper Straße / Kantstraße / Soldatenweg – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 17.11.2008 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 07.10.00 – „Kaufhof“, Schlutuper Straße / Kantstraße / Soldatenweg – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 03.12.2008 bis einschließlich 12.01.2009 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich aus.

 

Gem. § 13 a BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Durch den Bebauungsplan 07.10.00 – „Kaufhof“, Schlutuper Straße / Kantstraße / Soldatenweg – sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich qualitative Wohn- und Gewerbe- bzw. Dienstleistungsnutzung geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Gertrud (Gemarkung St. Gertrud, Flur 12, Flurstücke 4/201, 4/36, 4/3, 4/63, 4/293, 4/294, 4/295, 4/296, 4/297, 4/298, 4/299, 4/300 und 4/301), südlich der Schlutuper Straße, westlich des Leibnitzweges (einschl. dessen Straßenfläche), nördlich des Soldatenweges und der Marlistraße bis zu deren Einmündung in die Schlutuper Straße. Das Gelände wird von der Kantstraße durchschnitten und ist Teil des Stadtteilzentrums Marli – Brandenbaum (Meesenring).


Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!

 

 

Lübeck, 24.11.2008                                                                                             Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                 Der Bürgermeister
                                                                                                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                 Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.11.2008
Anlagen