II. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 25.09.2008 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 14.11.2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
1. im Verwaltungshaushalt |
EUR |
EUR | gegenüber bisher | festgesetzt auf nunmehr |
die Einnahmen | 21.894.600 |
| 587.665.000 | 609.559.600 |
die Ausgaben | 6.074.200 |
| 737.306.100 | 743.380.300 |
2. im Vermögenshaushalt |
|
|
|
|
die Einnahmen | 377.700 |
| 144.243.600 | 144.621.300 |
die Ausgaben | 377.700 |
| 144.243.600 | 144.621.300 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 38.446.200 auf 16.000.000
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von bisher 32.237.800 auf 26.000.000
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher unverändert
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen unverändert
§ 3, § 4, § 5, § 6, § 7
Unverändert
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.11.2008 erteilt.
Lübeck, den 27.11.2008
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Die vorstehende II. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstr.20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck, den 27.11.2008
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister