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Genehmigung 22. FNP-Änder/Teilb.Fischereihafen/Baggersand & Bplan 32.07.00 - Teilbereich Westfischereihafen/ Baggersand

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 hier:        1.    Bekanntmachung der Genehmigung  der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der
                        Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West“ im
                        Stadtteil Travemünde –
nach § 6 Abs. 5 BauGB


                2.    Bekanntmachung des Bebauungsplanes 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen /
                       Baggersand –
nach § 10 Abs. 3 BauGB

 

  1. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 04.03.2008 beschlossene 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West“ im Stadtteil Travemünde mit Bescheid vom 18.09.2008 Az.: IV 644.512.111.3 (22.Ä) nach § 6 (1) BauGB genehmigt.

    Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

  2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 04.03.2008 den Bebauungsplan 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen / Baggersand – (vgl. Übersichtsplan unter 3.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit ebenfalls bekannt gemacht.

  3. Übersichtsplan
    *siehe in der Anlage unten!

  4. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West“ im Stadtteil Travemünde - und der Bebauungsplan 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen / Baggersand – treten mit Beginn des 17.12.2008 in Kraft. Alle Interessierten können die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

  5. Für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West“ im Stadtteil Travemünde - und den Bebauungsplan 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen / Baggersand – gilt:


    Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

  6. Für den Bebauungsplan 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen / Baggersand – gilt:

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

    Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

 

Lübeck,  15.12.2008                                                                                                      Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    16.12.2008
Anlagen