Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Straßenbrücke über den Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) bei km 3,475 in Büssau (Hansestadt Lübeck)
I.
Die Bundesrepublik Deutschland – Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – , vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg, Dorhorster Weg 52, 21481 Lauenburg (Träger des Vorhabens), beabsichtigt die Durchführung des o.g. Vorhabens und hat dafür am 25.11.2008 den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg beantragt.
Im Wesentlichen besteht das Vorhaben aus:
· Neubau der Straßenbrücke in Lage der vorhandenen Brücke bei gleichzeitiger Anhebung,
· Anlegen eines einspurigen, kombinierten Geh- und Radweges,
· Anpassung der Straßenrampen an die neuen Höhen,
· Anpassung von Grundstückszufahrten,
· Anpassung von Anlagen Dritter,
· Abriss des vorhandenen Brückenbauwerkes,
· Einrichtung von Baustelleneinrichtungs- und Montageflächen,
· Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch eine anrechenbare Kompensationsfläche eines Ökokontos,
· Inanspruchnahme von Grundstücken in den Gemarkungen Oberbüssau (Flur 2) sowie Niederbüssau (Flur 3),
· Rückführung von Aushub- und Abbruchmaterialien in den Verwertungskreislauf - soweit möglich - oder Entsorgung.
Das Vorhaben ist Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die dafür zusammengestellten Informationen sind Bestandteil der ausliegenden Planunterlagen.
II.
Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 14 ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
III.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit
vom 29.01.09 bis 02.03.09
(jeweils einschließlich)
während der Dienststunden zur Einsicht aus in der
Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen – Fachbereichsdienste –
im Foyer / Erdgeschoss, Mühlendamm 12, 23539 Lübeck
Montag und Dienstag 8.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Diese Auslegung wird/wurde am 13.01.2009 in der „Lübecker Stadtzeitung“ bekannt gemacht. Die der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost bekannten Betroffenen sowie Behörden und Verbände werden gesondert informiert und ihnen die Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen und/oder Stellungnahmen eingeräumt.
Der Bekanntmachungstext ist darüber hinaus ab dem 15.12.2008 auch im Internet unter der Adresse www.wsd-ost.wsv.de in der Rubrik „Aktuelles“ einsehbar.
IV.
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
Im Auftrag
Preuß