B e k a n n t m a c h u n g
Planfeststellung für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen BAB A1 Bad Schwartau/Sereetz Betr.-km 59,759- Betr.-km 64,359
Sofern erforderlich wird die Verhandlung am 04. Februar 2009, Beginn 09.00 Uhr am o. g. Erörterungsort fortgeführt. Hierüber entscheidet der Verhandlungsleiter am Ende des ersten Erörterungstages am 03.02.2009.
2. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§17a Nr.7 Bundesfernstraßengesetz).
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Kiel, den 14.01.2009 veröffentlicht:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
-Anhörungsbehörde-
Schleier