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Planfeststellung für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen BAB A1 Bad Schwartau/Sereetz Betr.- km 59,759- Betr.-km 64,359

B e k a n n t m a c h u n g

 

Planfeststellung für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen BAB A1 Bad Schwartau/Sereetz Betr.-km 59,759- Betr.-km 64,359

 

 

 

  1. Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 26.06.2007 angekündigte Erörterungstermin findet statt am

    Dienstag, den 03. Februar 2009, Beginn 14.00 Uhr
    in dem Sitzungssaal, 1.OG des Rathauses Bad Schwartau, Markt 15, 23611 Bad Schwartau

                   
             Sofern erforderlich  wird die Verhandlung am 04. Februar 2009, Beginn 09.00 Uhr am o. g.                                  Erörterungsort fortgeführt. Hierüber entscheidet der Verhandlungsleiter am Ende des ersten                              Erörterungstages am 03.02.2009.

 

        2.  Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden                              freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine                                          Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der                              Anhörungsbehörde zu geben.


        3.  Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer                      Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.

 

 


             Bei Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die                      Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete                          Einwendungen ausgeschlossen sind (§17a Nr.7 Bundesfernstraßengesetz).

       4.  Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können                      nicht erstattet werden.

       5.   Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

 

Kiel, den 14.01.2009                                                                                                                                veröffentlicht:

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

                 Schleswig-Holstein
                -Anhörungsbehörde-

                          Schleier

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.01.2009