6. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 30.01.2009
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabenge-
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. S.-H., S. 362) wird die Verwaltungsge- bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 30.11.2007 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2007) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 29.01.2009 wie folgt geändert:
§§ 1 bis 2 unverändert
§ 3 Gebührenbefreiung
7. Bis zu je 10 Beglaubigungen vorgelegter Abschriften sowie Fertigung von Ablichtungen und deren Beglaubigung von: Schulzeugnissen, Praktikumsbescheinigungen und anderen Bescheinigungen zum Zwecke der Erlangung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie des Besuchs von Hochschulen für
(2) bis (5) unverändert
§§ 4 bis 8 unverändert
Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 30.11.2007 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische
Gebühren ergänzt:
Teil I Bereichspezifische Gebühren
Tarif-Nr. Gebührentatbestand Euro
Fachbereich Bürgermeister
1.-5. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
6. -8. unverändert
Gesundheitsamt
9. Gesundheitsdienstgesetz (GDG vom 14.12.2001)
Amtliche Gutachten und Zeugnisse gem. § 13 des
Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)
9.1. unverändert
9.2. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten mit ärztlicher
Untersuchung gem. § 13 GDG
Grundgebühr für ½ Std. 72,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 36,00
zzgl. nicht von 9.1. und 9.2. erfasste zusätzliche
Laborkosten
10. unverändert
11. Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (BestattG)
11.1.-11.2. unverändert
11.3. Durchführung der 2. Leichenschau einschl. der Beschei- 64,00
nigung über die Freigabe zur Einäscherung der Leiche
gem. § 17 (3) BestattG
11.4.-11.5. unverändert
11.6. Gebühr für die Bearbeitung eines ordnungsrechtlichen
Bestattungsfalles gem. § 13 (2) BestattG
Grundgebühr für ½ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
12. Infektionsschutzgesetz (IFSG)
12.1. unverändert
12.2. Erlaubnis oder Ablehnung für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
(§ 44 IFSG)
Grundgebühr für ½ Std. 80,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 40,00
12.3.-12.4. unverändert
13. Trinkwasserverordnung (TVO)
13.1. Besichtigung von Wasserversorgungsanlagen (§§ 18 u.19 TVO)
Entnahme einer Wasserprobe aus Trinkwasserversorgungsanlagen von Wasser- und Luftfahrzeugen
sowie aus Versorgungsfahrzeugen für den Flughafenbetrieb
Grundgebühr für ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
zzgl. Auslagen für die Wasseranalyse
14. Hafenärztlicher Dienst
Internationale Gesundheitsvorschriften/Gesundheitliche
Maßnahmen auf Seeschiffen (IGV)
14.1. Besichtigung von Schiffen aus internationalen Gewässern
zur Feststellung der Freiheit von Infektionen und Verseuch-
ungen auf Fracht- und Passagierschiffen einschließlich
Bescheinigung
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl 17,00
14.2. Bescheinigung über die Schiffshygienekontrolle nach IGV
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
14.3. Verlängerung der Geltungsdauer einer Bescheinigung
über die Befreiung von der Schiffshygienekontrolle
Grundgebühr je ½ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
15. Krankenfürsorgeverordnung
15.1. Prüfung der Ausrüstung von Kauffahrteischiffen und
Rettungsbooten mit Arznei- und anderen Hilfsmitteln
der Krankenfürsorge
a) bei Ausrüstung nach den Verzeichnissen C1, C2 oder B
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
b) bei Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei bis zu
5 Personen nach Verzeichnis C1 reduziert
Grundgebühr je ½ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
c) bei Ausrüstung nach den Verzeichnissen A1 oder A2
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
d) sofern eine Apotheke zur Prüfung hinzugezogen wird
(C1, C2, B, A1 oder A2)
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
e) bei Arzneiausrüstung für Schiffe mit Schiffsarzt 74,00
f) bei Ausrüstung nach dem Verzeichnis CR / Rettungs-
bootkästen einschließlich Plombieren
Grundgebühr je ½ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
g) zusätzlich Überprüfung der Mittel zur Notfalltherapie,
Teil B, Abschnitt 4 zu § 2 (1)
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
h) zusätzlich Überprüfung der Ergänzungsausrüstung
zu den Verzeichnissen B und C nach Anlage Teil A,
Nr. 4 zu § 2 (1)
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
i) bei Zusammentreffen der Amtshandlungen aus den
Tarifen 15.1.g) und h)
Grundgebühr je ½ Std. 57,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 28,50
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
k) Wege- und Wartezeit pro Hygienekontrolle
Grundgebühr je ¼ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
15.2. Ausstellung eines Rezeptes für Betäubungsmittel 10,00
15.3. Ausstellung von Zweitschriften und Befundscheinen 10,00
15.4. Ausnahmegenehmigung nach § 13
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
15.5. Fahrkosten- und Auslagenerstattung
Auslagenersatz
16. Sonstige Hafenärztliche Bescheinigungen
16.1. Hafenärztliche Bescheinigungen, sofern dafür nicht Gebühren
nach anderen Vorschriften zu erheben sind
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
16.2. Ausstellen von Zweitschriften 10,00
17. Ärztliche Hilfe durch den Hafen- und Flugärztlichen Dienst
17.1. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
Grundgebühr je ½ Std. 52,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 26,00
17.2. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes nachts
zwischen 21.00 und 06.00 Uhr
Grundgebühr je ½ Std. 61,50
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 31,00
17.3. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
an Sonntagen
Grundgebühr je ½ Std. 64,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 32,00
17.4. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
an Feiertagen
Grundgebühr je ½ Std. 69,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 34,50
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
18. bisher 17., sonst unverändert
19. bisher 18., sonst unverändert
20. bisher 19., sonst unverändert
21. bisher 20., sonst unverändert
22. bisher 21., sonst unverändert
23. bisher 22., sonst unverändert
24. bisher 23., sonst unverändert
Umweltschutz
25. bisher 24., sonst unverändert
26. Infektionsschutzgesetz (IFSG)
(Trinkwasser/ Einrichtungen des Badewesens)
26.1. Wasserversorgungsanlagen
a) Besichtigung einer Wasserversorgungsanlage 10,00 bis 200,00
b) Entnahme einer Wasserprobe 5,00 bis 25,00
c) Untersuchung einer Wasserprobe, je nach Art der
Untersuchung 10,00 bis 500,00
zzgl. Auslagen (Kosten für Inanspruchnahme Dritter)
26.2. bisher 25.2., sonst unverändert
27. bisher 26., sonst unverändert
28. bisher 27., sonst unverändert
Fachbereich Kultur
29. bisher 28., sonst unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
30.-34. bisher 29.-33., sonst unverändert
Verkehr
35.-38. bisher 34.-37., sonst unverändert
39. Versetzen von Straßenleuchten und Verkehrseinrichtungen
und Überfahrtsgenehmigungen nach § 21 des StrWG S-H
39.1. Versetzen von Straßenleuchten und Verkehrseinrichtungen 80,00
39.2.-43. bisher 38.2.- 42., sonst unverändert
Teil II
Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Tarif-Nr. Gebührentatbestand
44.-53. bisher 43.-52. sonst unverändert
2. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 30.01.2009
Bernd Saxe
Bürgermeister