6. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere
Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 30.01.2009
Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung
vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 5. Änderung vom 30.11.2007 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2007) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 29.01.2009 wie folgt geändert:
1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2007 werden wie folgt geändert:
Tarif-Nr. Entgelttatbestand EURO
Fachbereich Bürgermeister
1.-5. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
6.-6.8. unverändert
Gesundheitsamt
7. Durchführung einer angeordneten Desinfektion
a) Grundgebühr für ½ Std. 34,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 11,50
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz
Selbstkosten
8. Durchführung von Schädlingsbekämpfung
a) Grundgebühr für ½ Std. 34,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 11,50
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
9. Reisemedizinische Impfungen/Impfungen, soweit sie nicht
nach § 20 IFSG unentgeltlich vorzunehmen sind
a) Impfung 1 20,00
b) Parallelimpfungen 14,00
c) für die Impfstoffe
Auslagenersatz
10. unverändert
Fachbereich Umwelt. Sicherheit und Ordnung
Naturschutz
11. Erteilung von schriftlichen Auskünften und Kopien 100,00 bis 500,00
oder Ausgabe von digitalen Datensätzen auf CD-Rom,
DVD oder als Datei von Umweltinformationen
Fachbereich Kultur
12.-20. bisher 11.-19., sonst unverändert
21. Erlaubnis zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung
von Reproduktionen von Archivgut zu gewerblichen
oder geschäftlichen Zwecken Plakate/
je nach Auflage Postkarten
bis 5.000 Exemplare 40,00 80,00
bis 10.000 Exemplare 100,00 200,00
jede weiteren 1.000 Exemplare 10,00 20,00
bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 2.000,00
22. bisher 21., sonst unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
23. bisher 22., sonst unverändert
Teil II:
Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.
24.-29. bisher 23.-28., sonst unverändert
2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 30.01.2009
Bernd Saxe
Bürgermeister