Montag, 23.12.2024 4° C

Genehmigung 81. Änderung des FNPlanes - Teilbereich Blankenseer Straße/ Parkplätze Flughafen + Bplan 09.55.00

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:        1.    Bekanntmachung der Genehmigung  der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der                                     Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen“ im                                 Stadtteil St. Jürgen – nach § 6 Abs. 5 BauGB

 

                2.     Bekanntmachung des Bebauungsplanes 09.55.00 – Blankenseer Straße / Parkplätze                                         Flughafen – nach § 10 Abs. 3 BauGB

 

  1. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 27.11.2008 beschlossene 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen“ im Stadtteil St. Jürgen mit Bescheid vom 14.01.2009 Az.: IV 644.512.111.3 (81.Ä) nach § 6 (1) BauGB genehmigt.

    Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

  2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 27.112008 den Bebauungsplan 09.55.00 – Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen – (vgl. Übersichtsplan unter 3.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit ebenfalls bekannt gemacht.

  3. Übersichtsplan
    *siehe in der Anlage unten!

  4. Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen“ im Stadtteil St. Jürgen - und der Bebauungsplan 09.55.00 – Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen – treten mit Beginn des 18.02.2009 in Kraft. Alle Interessierten können die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

  5. Für die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen“ im Stadtteil St. Jürgen - und den Bebauungsplan 09.55.00 – Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen – gilt:

    Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

  6. Für den Bebauungsplan 09.55.00 – Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen – gilt:

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

    Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

 

Lübeck,  16.02.2009                                                                                                 Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                      Der Bürgermeister
                                                                                                                                      Fachbereich Planen und Bauen
                                                                                                                                      Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.02.2009
Anlagen