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Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass vom 04.02.2009

Stadtverordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass
vom 04.02.2009

 

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz – LöffZG) vom 29. November 2006 (GVOBl Schl.-H. S. 243), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252), wird verordnet:

 

                 § 1


In der Hansestadt Lübeck dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, den

 

01. März 2009 anlässlich der Veranstaltung „Gesund und fit in den Frühling“

                               05. April 2009 anlässlich der Veranstaltung „Lübeck blüht auf“

                               06. September 2009 anlässlich der Veranstaltung „Kunst und Kulturtag“

                               01. November 2009 anlässlich der Veranstaltung „Lübeck, Stadt der Wissenschaften“

 

in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

                 § 2

 

Die Regelungen des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965), des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002 (BGBl. I S.2318), des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170/1171) sowie die tariflichen Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern werden von dieser Stadtverordnung nicht berührt.

 

                 § 3

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.

 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 14 Ladenöffnungszeitengesetz mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

 

                 § 4

 

Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

 

                                                                                                                     

Lübeck, den 04.02.2009

                                             

Der Bürgermeister
der Hansestadt Lübeck         

                     

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.02.2009