Bekanntmachung
für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009
Am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie in der Hansestadt Lübeck aktiv teilnehmen, wenn Sie hier eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag
Einem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Hansestadt Lübeck, der erst nach dem 17. Mai 2009 bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6 (Haus Trave), 23560 Lübeck, eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder am 13. Juni 2004 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich zum 17. Mai 2009 gegenüber der Hansestadt Lübeck auf einem Formblatt beantragen, nicht in einem deutschen Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Entscheidung gegen eine Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei den Europawahlen von 1979 – 1994 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.
Antragsvordrucke sowie Merkblätter zur Information können bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck, angefordert werden.
Sie stehen außerdem auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters (http://www.bundeswahlleiter.de) zur Verfügung.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland als Wahlbewerber für einen der deutschen Sitze im Europäischen Parlament kandidieren wollen, ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag
Mit Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit dem Wahlvorschlag müssen Sie eine Versicherung an Eides statt abgeben, dass bei Ihnen die o.g. Voraussetzungen für eine aktive oder passive Wahlteilnahme vorliegen.
Lübeck, den 17. Februar 2009
Hansestadt Lübeck
Der Stadtwahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister