B e k a n n t m a c h u n g
Planfeststellung für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB A20 (Lübeck-Rostock), Tunnel Moisling bis zur Landesgrenze SH/MV von Bau-km 10+130 bis Bau-km 23+331,5
1) Der in den Bekanntmachung der Planauslegung vom 29.03.2007 angekündigte Erörterungstermin fand statt am 29.10.2008. In diesem Termin wurde festgelegt, dass die Erörterung der naturschutzfachlichen
Belange in einem späteren gesonderten Termin stattfinden soll.
Dieser gesonderte Termin findet statt am
2) Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer
Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die
Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete
Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 17a Nr.7 Bundesfernstraßengesetz).
4) Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht
erstattet werden.
5) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Kiel, den 13.3.2009 veröffentlicht: 24.03.2009
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
-Anhörungsbehörde-
Dautwiz