hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und 13 a (3) BauGB für
den Bebauungsplan 09.04.03 – Hochschulstadtteil – 3. Änderung
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck hat am 01.04.2009 im Wege der Eilentscheidung nach § 65 (4) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein angeordnet, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.04.03 - Hochschulstadtteil – 3. Änderung aufgestellt wird.
Diese Anordnung wird gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB bekannt gegeben.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB abgesehen.
Gem. § 13 a (3) BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 05.05.2009 bis einschließlich 19.05.2009 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der Begründung zum Aufstellungsbeschluss und der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zur Unterrichtung (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) und zur Äußerung gegeben.
Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um Vergnügungsstätten und Sex-Shops im Hochschulstadtteil im Umfeld von Schule, Kindergarten und Wohnen auszuschließen und dadurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu fördern.
Lübeck, 11.04.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung