Amtliche Bekanntmachung der Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung
Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 9. April 2008 ist die Hansestadt Lübeck nach § 3 Abs. 1 verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und bekannt zu geben.
Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:
Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umweltschutz in der Dr. Julius-Leber-Str. 50-52 aus. Die Öffentlichkeit besitzt nach § 11 die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.
Die o.g. Landesverordnung setzt die EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7 in nationales Recht um und ersetzt die Badegewässerverordnung vom 20. April 2005.