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Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung

Amtliche Bekanntmachung der Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung

 

Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 9. April 2008 ist die Hansestadt Lübeck nach § 3 Abs. 1 verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und bekannt zu geben.

Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:

  • Ostsee:         Den Kurstrand in Travemünde und den Badestrand Priwall
  • Wakenitz:     Das Altstadtbad Krähenteich, das Naturbad Falkenwiese, das Naturbad Marli und Eichholz
                            Der Kleine See

Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umweltschutz in der Dr. Julius-Leber-Str. 50-52 aus. Die Öffentlichkeit besitzt nach § 11 die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.

Die o.g. Landesverordnung setzt die EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7 in nationales Recht um und ersetzt die Badegewässerverordnung vom 20. April 2005.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.04.2009