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Bekanntmachung der Einziehungsabsicht Klingenberg - Kohlmarkt

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 06.04.2009 folgende Teileinziehung gemäß Anlage 1 beschlossen:

Teilfläche I Klingenberg:

Teileinziehung der Teilfläche I zwischen den Gebäuden der z.Zt. SEB Bank und Volksbank, sowie dem Querungsbereich Schmiedestraße - Sandstraße/ Mühlenstraße und der westlichen Bordsteinkante der Mühlenstraße zu einer

Fußgängerzone unter Beschränkung der Widmung auf Fußgänger, sowie Radverkehr in der Zeit von 19.00 bis 9.00 Uhr.

Teilfläche II Klingenberg:

Teileinziehung der Teilfläche II in dem Querungsbereich in der Achse Schmiedestraße - Sandstraße/ Mühlenstraße zu einer

Fußgängerzone unter Beschränkung der Widmung auf Fußgänger, sowie Lieferverkehr und Reisebusse des Atlantic Hotels Lübeck in den Zeitfenstern von 5.00 - 10.30 und 19.00 bis 22.00 Uhr, zudem Radverkehr in der Zeit von 19.00 bis 9.00 Uhr.



Teilfläche III Sandstraße:

Teileinziehung der Sandstraße (Teilfläche III) zwischen Kohlmarkt und Aegidienstraße zu einer

Fußgängerzone unter Beschränkung der Widmung auf Fußgänger-, Linienbus-, und Radverkehr ganztägig, sowie den das Haerder-Center verlassenden Lieferverkehr in Richtung Mühlenstraße in den Zeiträumen 5.00 bis 10.30 und von 19.00 bis 22.00 Uhr.

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 29.04.2009 bis 27.05.2009 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

  • montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
  • freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

für alle zur Einsicht aus.

Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.


Lübeck, den 21.04.2009
gez. Saxe                                                                                          Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    28.04.2009
Anlagen