Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost Magdeburg, 06.04.2009
Az.: P-143.3-EI-31 III
B E K A N N T M A C H U N G
über die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Straßenbrücke über den Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) bei km 3,475 in Büssau (Hansestadt Lübeck)
I.
Die gemäß § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchzuführende Erörterung der rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen findet mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am Mittwoch, den 10.06.2009
im Dorfgemeinschaftshaus (Dörpshuus), Lübecker Straße 6, 23628 Krummesse statt
(Beginn um 09.30 Uhr).
II.
- Die Erörterung ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG). Es findet eine Einlasskontrolle statt. Der Einlass erfolgt jeweils eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
- Behörden und anerkannte Naturschutzverbände sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen eingereicht haben, werden zu der Erörterung gesondert schriftlich geladen.
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt und entschieden werden.
- Sollten an dem oben genannten Termin nicht alle rechtzeitig eingegangenen Einwendungen, Stellungnahmen und sonstigen Beiträge ausreichend behandelt werden können, wird die Erörterung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt, der gesondert bekannt gemacht wird.
- Durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
- Der Bekanntmachungstext ist ab dem 04.05.2009 auch im Internet unter der Adresse www.wsd-ost.wsv.de in der Rubrik „Aktuelles“ unter „Planfeststellungsverfahren“ einsehbar.
Im Auftrag
Preuß