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83. Änderung Flächennutzungsplanung für den Teilbereich Groß Steinrade / Drögeneck und BPlan 23.24.00

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
 

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe für die 83. Änderung des
         Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Groß Steinrade / Drögeneck“ im
         Stadtteil St. Lorenz Nord und den Bebauungsplan 23.24.00 – Groß Steinrade / Drögeneck – gemäß § 3
         (2) BauGB

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 04.05.2009 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 83. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Groß Steinrade / Drögeneck“ im Stadtteil St. Lorenz Nord und des Bebauungsplanes 23.24.00 – Groß Steinrade / Drögeneck – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 20.05.2009 bis einschließlich 22.06.2009 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: ein Grünordnerischer Fachbeitrag und eine Schalltechnische Untersuchung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Gemarkung Groß Steinrade, Flur 872 und umfasst die Flurstücke 184/1, 182/11, 170/4, 170/5, 170/6, 171/12, 179, 181, 172/2, 205, 273, 173/1, 160/7, 129, 180, 178/3 und 160/6. Einige der Flurstücke befinden sich nur teilweise im Geltungsbereich. Überplant wird ein von den Straßen Drögeneck und Steinrader Hauptstraße eingefasster Bereich, ausgenommen die an die vorgenannten Straßen grenzenden Grundstücke, die durch Wohnbebauung oder gewerbliche Bebauung geprägt sind.

 

Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten! 

 

Lübeck,  11.05.2009                                                                                          Hansestadt Lübeck
                                                                                                                               Der Bürgermeister
                                                                                                                               Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                               Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.05.2009
Anlagen